AGB Greifbar Bouldersport GmbH (im Folgenden Greifbar Boulderhalle genannt)
Geltung der Benutzerordnung, Folgen bei Verstößen
Die Benutzerordnung gilt für sämtliche Verträge der Greifbar Boulderhalle (Betreiber) mit Nutzerinnen/Nutzern. Nutzerinnen/Nutzer (Bouldernde, Kundinnen/Kunden) sind alle Personen, die die Greifbar Boulderhalle aufsuchen. Es sind nur Personen nutzungsberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind, sowie Minderjährige von denen die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegt, soweit vor jeder kalendertäglichen Benutzung eine jeweils ordnungsgemäße Anmeldung und Bezahlung erfolgt ist. Die Benutzung der Boulderhalle ist nur gestattet, wenn die Nutzerin/der Nutzer die Einhaltung der Benutzerordnung, AGB und Datenschutzerklärung der Greifbar Boulderhalle und den Erhalt der Risikohinweise unterschriftlich bestätigt hat. Dies gilt insbesondere für das Bouldern und die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten und des Kinderspielbereichs. Jede/r Bouldernde ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten.
Sollte es zu schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Benutzerordnung kommen, kann unter Abwägung der Interessen der/des Bouldernden und der Greifbar Boulderhalle ein Hallenverbot ausgesprochen werden, ohne dass in der Regel ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Inhaberinnen/Inhabern von Jahres- oder Monatsabos wird in diesem Fall die Karte, ohne Anspruch auf Rückerstattung, entzogen.
Benutzerordnung
Der Aufenthalt und die Benutzung der Greifbar Boulderhalle, der gesamten Anlage und der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr, Risiko & Verantwortung; die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers bleibt unberührt.
- Das Bouldern und das unumgängliche Stürzen sind mit nicht unerheblichen Unfall- und Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzerin/den Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können.
- Die Greifbar Boulderhalle übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße Benutzung der Anlage.
- Die Greifbar Boulderhalle führt keine Kontrollen durch, ob Nutzer oder aufsichtspflichtige Personen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Ausübung des Bouldersports verfügt.
- Das Verändern von Griffen, Tritten oder jeglichen Strukturen ist nur einer von der Greifbar Boulderhalle beauftragten Person gestattet.
- Jede/r Bouldernde ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe, Tritte und Volumen unter Belastung unerwartet drehen und im ungünstigen Fall brechen und herunterfallen können. Die Greifbar Boulderhalle übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Festigkeit der ordnungsgemäß angebrachten Halteelemente. Lose oder beschädigte Griffe sind unverzüglich dem Personal zu melden.
- Jede*r Bouldernde hat sich rücksichtsvoll und umsichtig zu verhalten. Dies beinhaltet, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert.
- Der Mattenbereich unterhalb einer bouldernden Person ist freizuhalten. Das Rennen und Spielen ist auf der gesamten Mattenfläche und in den Aufenthaltsräumen verboten.
- Jede Nutzerin/jeder Nutzer in der Anlage wird gebeten, fehlbare Personen zurechtzuweisen und bei Zuwiderhandlungen dem Personal zu melden.
- Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder durchquert werden.
- Es darf an allen Wänden nicht über die Wandobergrenze geklettert werden.
- Die Bereiche hinter der Kletterwand dürfen nur von Personal der Greifbar Boulderhalle betreten werden.
- Es ist strengstens untersagt, auf die Kletterwände auszusteigen und die Oberkanten der Kletterwände zu greifen.
- Nur an den Kletterwänden befestigte Griffelemente dürfen gegriffen werden, somit dürfen keine Träger, Rohre oder Leitungen o.ä. in irgendeiner Weise als Haltepunkte genutzt werden.
- Der Zugang zu Bereichen, der durch Schilder in der Halle untersagt wird, ist verboten.
- Das Essen und Trinken auf den Matten sind verboten.
- Es dürfen keine Tassen, Gläser, Glasflaschen und Geschirr auf oder in die Nähe der Matten gebracht werden.
- Außerdem ist das Umstellen von Ventilatoren sowie ihre Mitnahme auf die Matte strengstens verboten.
- Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen, die in irgendeiner Form geeignet sein könnten das Bewusstsein oder das Reaktions- oder Koordinationsvermögen zu beeinflussen, sind der Aufenthalt im Boulderbereich sowie das Bouldern strengstens verboten.
- Die genannten Substanzen dürfen nicht mitgebracht werden; von dem Verbot des Mitbringens sind Medikamente ausgenommen, auf die Personen für Notfälle angewiesen ist. Den Nutzern ist es untersagt, vorstehend genannte Substanzen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Boulderhalle anzubieten oder zugänglich zu machen.
- Das Bouldern ist nur in Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen gestattet. Das Betreten der WC-Anlagen in Kletterschuhen oder den an den Kletterflächen genutzten Schuhen ist untersagt.
- Aus hygienischen Gründen wird dringend gebeten, die Mattenflächen nicht barfuß zu betreten.
- Rauchen ist in der Boulderhalle ausdrücklich verboten. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Grundstück untersagt
- Bei Vandalismus, Diebstahl und Betrug ist das Personal verpflichtet, die fehlbare Person der Polizei zu melden.
- Jeder Unfall mit Personenschaden im Hallenbetrieb ist unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden und es ist ein sogenanntes „Unfallprotokoll“ anzufertigen.
- Anweisungen des Personals ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.
Minderjährige – Einwilligung der Benutzerordnung
Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bedürfen zur Wirksamkeit ihrer Einverständniserklärung zur Benutzerordnung der Zustimmung und der Unterschrift ihrer gesetzlichen Vertreter.
Minderjährige – Aufsichtspflicht & Betreuungsschlüssel
Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Die Greifbar Boulderhalle übernimmt keine Aufsichtspflicht und haftet nicht für Aufsichtspflichtverletzungen ihrer Benutzer bzw. deren Aufsichtspersonen!
- Kinder bis 14 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer/eines Erziehungsberechtigten oder einer/eines Erwachsenen, der/dem die Ausübung der Aufsichtspflicht übertragen wurde, benutzen.
- Jugendliche ab 15 Jahren dürfen die Anlage mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern auf eigene Gefahr nutzen.
- Für Kinder bis zu 6 Jahren gilt eine 1:1 Betreuung. Je ein Kind ist von einem Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtsberechtigten Person während der gesamten Nutzungsdauer der Boulderhalle zu begleiten.
- Für Kinder von 6 bis 14 Jahren beträgt der Betreuungsschlüssel 1:2. Ein/e Erziehungsberechtigte*r darf die Aufsicht für maximal zwei Minderjährige übernehmen
- Für Kindern zwischen 11 und 14 Jahre ist es möglich mit Besitz eines Boulderführerscheins die Halle ohne Anwesenheit einer Aufsichtsperson zu nutzen. Der Erwerb des Boulderführerscheins kann erst nach Besuch eines Boulderführerschein-Kurses erfolgen. Die Nutzung des gesamten Boulderbereiches ist erst nach Erwerb und Vorlage des Boulderführerscheins beim Personal gestattet. Die gesetzlichen Vertreter müssen der Greifbar Boulderhalle schriftlich einwilligen, dass ihr Kind die Halle ohne eine Aufsichtsperson betreten und nutzen darf.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs sind während ihres gesamten Aufenthaltes zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich bei den Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten. Sie haften für die Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht kann unter Abwägung der Interessen der Nutzer und des Betreibers zum Verweis aus der Halle, ohne Anspruch auf Erstattung, führen.
Minderjährige – Gesetzliche Vertreter und Aufsichtspersonen
- Aufsichtspersonen, welche nicht die gesetzlichen Vertreter sind, müssen der Greifbar Boulderhalle schriftlich versichern, dass Ihnen die Aufsichtspflicht von den gesetzlichen Vertretern übertragen wurde und, dass sie für die aufsichtspflichtige Person haftet. Aufsichtspersonen müssen die schriftliche Übernahme der Aufsichtspflicht ohne Aufforderung dem Thekenpersonal beim Betreten der Halle vorzeigen.
- Die bevollmächtigte aufsichtspflichtige Person muss volljährig sein.
- Weißt eine Person sich nicht als Aufsichtsperson aus, geht die Greifbar Boulderhalle davon aus, dass diese Person gesetzliche*r Vertreter*in ist und gleichzeitig die Aufsichtspflicht und Haftung für die aufsichtspflichtige Person in vollem Umfang übernimmt.
- Die Übertragung der Aufsichtspflicht an Dritte ist Sache der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters und der jeweiligen Aufsichtsperson und wird von der Greifbar Boulderhalle nicht kontrolliert.
Minderjährige – Besondere Nutzungsregeln
Es gelten die allg. Benutzungsregeln der Greifbar Boulderhalle, zusätzlich gelten für Minderjährige folgende Regeln:
- Das Spielen und Rennen im Boulder- und Trainingsbereiches ist strengstens untersagt.
- Die Nutzung des Trainingsbereichs und des Kilterboards ist für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs verboten, somit ist die Nutzung auch mit einem Boulderführerschein untersagt.
Zutritt und Öffnungszeiten
Die Boulderhalle ist nur an den jeweils gültigen, durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzung ist kostenpflichtig. Das Betreten des Boulder- und Trainingsbereiches ist erst nach vorheriger Anmeldung am Empfang mit Foto als Identifikationsmöglichkeit und nach Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Monats- oder Jahresabonnements gestattet. Die schriftliche Anerkennung der Benutzerordnung, AGB, Hallenregeln und Datenschutzerklärung ist obligatorisch. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte erhält die Nutzerin/der Nutzer nach Maßgabe der Benutzerordnung Zutritt zu der Boulderhalle und ist berechtigt, diese während der geltenden Öffnungszeiten zu nutzen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten für spezielle und rechtzeitig vorher angekündigte Veranstaltungen sowie an den Feiertagen anzupassen. Er behält sich vor, Teilbereiche der Anlage zum Zwecke des Routenbaus und der Instandhaltung, sowie für Veranstaltungen zu sperren. Sollte eine Schließung der kompletten Halle erforderlich sein, wird dies auf der Homepage und in den sozialen Netzwerken rechtzeitig vorher angekündigt werden. Bei einer unwesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung besteht in den oben genannten Fällen kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung von Tagestickets, Monats- oder Jahresabonnements.
Besitzt eine Nutzerin/ein Nutzer eine 11er-Karte, ein Monats- oder ein Jahresabonnement ist der Eintritt über diese 11er-Karte oder über Abonnement zu buchen.
Es ist nicht gestattet einer dritten Person Eintritt über die 11er Karte oder das Abonnement eines anderen Besitzers/einer anderen Besitzerin zu gewähren. 11er-Karten, Monats- sowie Jahresabonnements sind personengebunden.
Zutritt über das automationsunterstütze Zutrittssystem
Das automationsunterstützte Zutrittssystem ermöglicht den Zutritt zu Öffnungszeiten in denen kein Personal der Greifbar Boulderhalle vor Ort ist.
- Die Nutzung ist kostenpflichtig.
- Nutzungsberechtigt sind nur volljährige Personen oder minderjährige Personen in Begleitung mit ihnen gegenüber aufsichtspflichtigen Volljährigen. Die selbständige Nutzung durch Minderjährige ist nicht gestattet.
- Der Zutritt von Minderjährigen (Schulklassen) ist nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson und nach Absprache mit dem Leitungspersonal möglich.
- Inhaber einer Eintrittskarte, die diesen automatisierten Zutritt ermöglichen, dürfen keinen anderen Personen Zutritt in die Greifbar Boulderhalle gewähren.
- Personen, die ohne gültige Eintrittskarte in die Greifbar Boulderhalle gelangen, sind sofort zu melden (an die in der Halle ausgewiesene Telefonnummer).
- Während der Öffnungszeiten, in denen kein Personal anwesend ist, sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
- Der automatisierte Zutritt ist auf die in der Halle ausgewiesenen verlängerten Öffnungszeiten begrenzt.
- Die Nutzung der Boulderhalle ist nur zu zweit gestattet. Eine alleinige Nutzung ist verboten und mit erheblichen Risiken verbunden. Achte zu deiner eigenen Sicherheit immer darauf, dass eine andere Person gegebenenfalls Erste Hilfe leisten kann. Bei Zuwiderhandlung droht ein Hausverbot.
- Im Falle der Verletzung einer anderen anwesenden Person ist umgehend Erste Hilfe zu leisten, gegebenenfalls die Rettung zu alarmieren und Meldung an die in der Halle angeschlagene Telefonnummer der Greifbar Boulderhalle zu erteilen.
Monats- und Jahresabonnements sowie Aboverträge per Sepa-Lastschriftmandat
Der Kauf einer Dauerkarte oder eines Abovertrags beinhaltet das Recht der Nutzerin/des Nutzers, die Boulderhalle entsprechend der veröffentlichten Anzahl der Kalendertage an den Tagen, an denen die Boulderhalle geöffnet ist, zu den am Tag der Nutzung geltenden Öffnungszeiten zu benutzen. Die Öffnungszeiten können sich ändern, es besteht kein Ersatzanspruch der Kunden mit Dauerkarten. Da die Greifbar Boulderhalle im regelmäßigen Zyklus Flächen neugestaltet und wartet, besteht mit Erwerb einer Dauerkarte kein Anspruch der Nutzerin/des Nutzers auf die Nutzung einer bestimmten Boulderfläche. Ersatzansprüche bei krankheitsbedingten Ausfällen oder Urlaubstagen des Nutzers werden nicht gewährt.
Im Monatsbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 20% enthalten. Die Greifbar Boulderhalle ist bei einer Änderung der Mehrwertsteuer oder der Einführung von zusätzlichen Steuern und/oder Abgaben berechtigt den Monatsbeitrag entsprechend der Veränderung anzupassen, der Kunde hat das Recht der Preisanpassung innerhalb von 6 Wochen schriftlich zu widersprechen, wodurch der Vertrag gekündigt wird.
Anhand des Sepa-Lastschriftmandates ermächtigt die Kundin/der Kunde, die Greifbar Boulderhalle Zahlungen von deren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist die Kundin/der Kunde deren Kreditinstitut an, die von der Greifbar Boulderhalle auf ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Für das monatlich abgebuchte Abo sowie für die Mitgliedschaft des Trainingskurses per Sepa-Lastschriftmandat gilt außerdem folgendes ergänzend:
Das monatlich abgebuchte Abo sowie die Mitgliedschaft des Trainingskurs per Lastschrifteinzug haben eine unbefristete Laufzeit. Eine Kündigung erfolgt mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum Ende des auf die Kündigungserklärung folgenden Kalendermonats. Die Kündigung unterliegt der Textform und hat an die erreichbar@greifbar-bouldern.de oder schriftlich per Post zu erfolgen. Mit Ende des Abos und der Mitgliedschaft des Trainingskurses erlischt die Einzugsermächtigung. Eine Änderung der Bankverbindung und/oder der Konto-Nr. gibt die Kundin/der Kunde der Greifbar Boulderhalle unverzüglich und in Textform an oben genannte E-Mail-Adresse bekannt.
Der Beitrag ist zum Monatsanfang fällig. Der im laufenden Monat anteilig fällige Preis wird am Anfang des darauffolgenden Monats abgebucht. Wenn das Konto der Kundin/des Kunden die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Dadurch verursachte Gebühren gehen zu Lasten der Kundin/des Kunden.
Einlösung von Wertgutscheinen und Guthaben
Wertgutscheine, die an der Theke oder im Online-Shop der Greifbar Boulderhalle käuflich erworben werden, können an der Theke der Boulderhalle eingelöst werden. Wertgutscheine können nur für den Kauf von Waren und/oder Leistungen, aber nicht für den Kauf von weiteren Wertgutscheinen verwendet werden.
Ist das Guthaben einer Nutzerin/eines Nutzers oder der Wert eines Wertgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht ausreichend, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
Guthaben einer Nutzerin/eines Nutzers oder das Guthaben eines Wertgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Wertgutschein ist übertragbar.
Kurse und Kindergeburtstage
Kurse, Kindergeburtstage und Veranstaltungen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung abgehalten werden.
- Anmeldungen für Kurse, Kindergeburtstage und Events der Greifbar Boulderhalle können ausschließlich über die Webseite erfolgen. Bei der Online-Buchung wählt die Kundin/der Kunde eine Veranstaltung aus, die sie/er über ein Online-Bestellformular verbindlich bucht. Die gesamte Veranstaltungsgebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Diese kann vor Ort mittels der verfügbaren Zahlungsmethoden entrichtet werden.
- Personen, die einen Kindergeburtstag buchen müssen volljährig sein.
- Personen, die einen Kindergeburtstag buchen müssen gesetzliche Vertreter des Geburtstagskindes sein.
- Personen, die einen Kindergeburtstag buchen müssen die gesetzlichen Vertreter aller am Kindergeburtstag teilnehmenden Kinder über die AGBs und Datenschutzbestimmungen der Greifbar Boulderhalle informieren.
- Personen, die einen Kindergeburtstag buchen, müssen der Greifbar Boulderhalle gegenüber schriftlich bestätigen, dass ihnen die einmalige Aufsichtspflicht, für alle an der Veranstaltung teilnehmenden Kinder, von den gesetzlichen Vertretern übertragen wurde.
- Veranstaltungen kommen nicht zustande oder können durch die Greifbar Boulderhalle abgesagt werden bei
- Ausfall der Trainer/innen bzw. Veranstaltungsleiter/innen
- Schließung des Veranstaltungsorts wegen einer technischen Störung oder betrieblicher Instandsetzung
- Nichterreichung der Mindestteilnehmer*innenzahl.
- Bei Ausfall einer Trainerin/eines Trainers bzw. einer Veranstaltungsleiterin/eines Veranstaltungsleiters kann die Greifbar Boulderhalle eine Ersatzleiterin/einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel einer Trainerin/eines Trainers bzw. einer Veranstaltungsleiterin/eines Veranstaltungsleiters berechtigt nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen. Die Greifbar Boulderhalle wird die Veranstaltungsteilnehmerin/den Veranstaltungsteilnehmer bei Ausfall der Veranstaltung benachrichtigen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden bei einem solchen Ausfall zurückerstattet. Gleiches gilt für etwaige Programmänderungen.
- Können einzelne Veranstaltungseinheiten an den vorgesehenen Veranstaltungstagen z.B. wegen Erkrankung der Trainer/innen bzw. Veranstaltungsleiter/innen oder aus betrieblichen Gründen (z.B. kurzfristiger Schließung des Veranstaltungsorts aus technischen Gründen, Streik, höhere Gewalt usw.) nicht stattfinden, werden die ausgefallen Veranstaltungseinheiten nachgeholt. In einem solchen Fall werden die Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet.
- Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist unter Abwägung der Interessen der Veranstaltungsteilnehmerin/des Veranstaltungsteilnehmers und des Betreibers ein Ausschluss eines Teilnehmers möglich, wenn die Gruppe, Mitarbeiter der Greifbar Bouldersport GmbH, andere Kunden oder sonstige Dritte in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet werden, oder wenn die Anweisungen der Veranstaltungsleiterin/des Veranstaltungsleiters nicht befolgt werden. Der Ausschluss kann auch auf zukünftige Veranstaltungen erstreckt werden.
- Teilnehmer haben, falls ihre Leistungsfähigkeit bzw. -bereitschaft die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, keinen Anspruch auf eine Anpassung der Anforderungen oder auf Rückerstattung des Entgelts.
- Kunden haben die Trainerin/den Trainer bzw. die Veranstaltungsleiterin/den Veranstaltungsleiter rechtzeitig über alle gesundheitlichen Probleme zu informieren, die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
- Bei Kursen und Kindergeburtstagen handelt es sich in der Regel um Dienstleistungsverträge, für die kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht besteht.
- Eltern haften für ihre Kinder, falls durch ihr unsachgemäßes Verhalten während des Kindergeburtstages Material oder Personen zu Schaden kommen. Unsachgemäßes Verhalten beschreibt Handlungen, die der/die zuständige Kursleiter*in nicht bewilligt hat.
- Trainerin/den Trainer bzw. die Veranstaltungsleiterin/den Veranstaltungsleiter Der Greifbar Boulderhalle übernehmen keine Aufsichtspflicht für die gesetzlichen Vertreter von aufsichtspflichtigen Personen.
Garderobe und Wertsachen
Für Garderobe und Wertsachen besteht seitens des Betreibers keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Diebstähle aus nicht abschließbaren und aus abschließbaren Fächern. Die Nutzer/innen haben die Möglichkeit, Gegenstände in Spinden zu verschließen. Die Greifbar Boulderhalle rät davon ab, in den Spinden wertvolle Gegenstände aufzubewahren. Die Spinde müssen am Nutzungstag spätestens bis zum Geschäftsschluss geräumt sein, andernfalls werden sie vom Personal der Boulderhalle geräumt.
Fundsachen
Fundsachen werden gesammelt und über den Zeitraum von 6 Wochen nach Verlust gelagert. Es besteht hierfür keine Haftung.
Leihmaterial
Das Leihmaterial ist mit größter Sorgfalt zu behandeln und nach Gebrauch unaufgefordert am selben Tag zurückzugeben. Bei Verlust muss die Entleiherin/der Entleiher den Gegenstand zum Listenpreis ersetzen. Ihr/ihm bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden als in Höhe des Listenpreises entstanden ist. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
Tiere
Tiere jeglicher Art sind im Kletterbereich verboten. Ein Aufenthalt im Bistrobereich ist gestattet. Hunde und andere Tiere, die Personenschäden verursachen können, sind stets zu beaufsichtigen und anzuleinen.
Videoüberwachung
Die Greifbar Boulderhalle Co KG ist videoüberwacht.
Gewerbliches Anbieten von Leistungen durch Nutzer/innen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Leistungen in der Boulderhalle ist der Nutzerin/dem Nutzer nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Parkflächen
Die ausgewiesenen Parkflächen stehen den Nutzerinnen/Nutzern der Greifbar Boulderhalle im Rahmen der vorhandenen Kapazität während ihres gesamten Aufenthalts zur Verfügung. Für Fahrzeugschäden durch Dritte übernimmt die Greifbar Boulderhalle keine Haftung. Der Parkplatz wird nicht durch die Greifbar Bouldersport GmbH überwacht.
Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Registrierung der Kundin/des Kunden und der Veranstaltungsanmeldung erhobenen Daten werden von der Greifbar Boulderhalle automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an beauftragte Dritte weitergegeben werden. Die Greifbar Boulderhalle übernimmt keine Haftung für entwendete Kundendaten durch nichtautorisierten Zugriff von Dritten.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der Greifbar Boulderhalle ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Greifbar Boulderhalle oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfin/Erfüllungsgehilfen der Greifbar Boulderhalle beruhen. Soweit die Haftung der Greifbar Boulderhalle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer/innen, Vertreter/innen und Erfüllungsgehilfinnen/Erfüllungsgehilfen. Der Klettersport ist mit nicht unerheblichen Unfall- und Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln, den Anweisungen des Personals und der Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzerin/den Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können. Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer verzichtet auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Greifbar Boulderhalle, Kursleiter*in und Ausbilder*in oder andere Kursteilnehmer*innen.
Die Ausübung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kursteilnehmer*innen, die nicht in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person sind, liegt während des Veranstaltungsbesuches innerhalb der für die Veranstaltung angegebenen Zeiten bei der Veranstaltungsleiterin/dem Veranstaltungsleiter. Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zur Haftung sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Gerichtsstand
Handelt die Kundin/der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Greifbar Boulderhalle. Hat die Kundin/der Kunde ihren/seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Österreich, so ist der Geschäftssitz der Greifbar Boulderhalle ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit der Kundin/des Kunden zugerechnet werden können. Die Greifbar Boulderhalle ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz der Kundin/des Kunden anzurufen.
Änderungen der Benutzerordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Greifbar Boulderhalle behält sich vor, Anpassungen oder Änderungen einzelner Klauseln dieser Benutzerordnung / AGBs, soweit dies wegen einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich ist. Die Kundinnen/Kunden werden über die beabsichtigte Anpassung bzw. Änderung per Textform informiert und können der Geltung der neuen Benutzerordnung / AGBs innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Information widersprechen. Widerspricht die Kundin/der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt dies als Kenntnisnahme und Zustimmung zu der vorgeschlagenen Änderung. Der Betreiber hat die Kundin/den Kunden bei seiner Information zugleich auch auf ihr/sein Widerspruchsrecht hinzuweisen und über die Folgen einer unterbliebenen Reaktion aufzuklären. Erklärungen haben stets in Textform per E-Mail oder per Post an die Greifbar Boulderhalle zu erfolgen.